Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder per Textform (§ 126b BGB) zustimmen.
  4. Schweigen auf Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung.
  5. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss und Form

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
  4. Unsere Mitarbeiter sind ohne entsprechende Vertretungsmacht nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen.

3. Preise

  1. Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Preise angemessen anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Zollkosten) nachweislich verändert haben.
  3. Preiserhöhungen über 10 % berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferung und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist unser Lager in Frankfurt am Main.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers (§ 447 BGB).
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  4. Lieferungen an Dritte erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.

5. Palettenregelung

  1. Lieferungen auf Europaletten (1.200 × 800 mm, CCG-Norm I oder II) sind im unmittelbaren Austausch in gleicher Qualität zurückzugeben.
  2. Erfolgt kein sofortiger Austausch, sind wir berechtigt, 20,00 EUR pro Palette zu berechnen.
  3. Der Käufer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Hafen- und Importlieferungen

  1. Wird Ware per Seefracht geliefert und nicht innerhalb der freien Standzeit abgefertigt, trägt der Käufer alle entstehenden Kosten (Standgeld, Lagergeld, Hafengebühren).
  2. Entscheidet der Käufer, die Ware im Bestimmungshafen stehen zu lassen, trägt er sämtliche Kosten und Risiken.

7. Lagerung und Abnahmeverzug

  1. Wird versandbereite Ware nicht innerhalb von 15 Kalendertagen abgerufen, können wir Lagerkosten von 5,00 EUR pro Palette/Tag berechnen.
  2. Nach fruchtlosem Ablauf von 30 Tagen sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  3. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

 

 

8. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
  3. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Vorauszahlungen

  1. Bei vereinbarten Vorauszahlungen erfolgt Bestellung/Produktion erst nach Zahlungseingang.
  2. Im Falle einer Stornierung durch den Käufer sind wir berechtigt, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
  3. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit dem entstandenen Schaden verrechnet; der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. Der Käufer darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern.
  3. Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags treten bereits jetzt an uns ab.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.

11. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen (§ 377 HGB) und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).

12. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  4. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Einschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

13. Stornierung von Transporten

Transporte, die wir organisieren, müssen mindestens 10 Werktage vor Versand in Textform storniert oder verschoben werden. Bereits entstandene Kosten trägt der Käufer.

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

 

16. Produktbeschaffenheit / Handelsübliche Abweichungen

  1. Bei FMCG sind handelsübliche Abweichungen in Rezeptur, Verpackung, Etikettierung, Farbe, Gewicht und Design zulässig, sofern Verkehrsfähigkeit und gesetzliche Konformität nicht beeinträchtigt werden.
  2. Herstelleränderungen oder produktionsbedingte Anpassungen stellen keinen Mangel dar.
  3. Geringfügige Bruch-, Schwund- oder Mengendifferenzen gelten nicht als Sachmangel.

17. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

  1. Lieferung erfolgt mit branchenüblich verbleibendem Rest-MHD, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Unterschreitung branchenüblicher Restlaufzeiten begründet nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung einen Mangel.
  3. Reduzierte Restlaufzeiten bei Aktions-, Saison- oder Abverkaufsware stellen keinen Mangel dar.

18. Aktions-, Saison- und Abverkaufsware

  1. Solche Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
  2. Rücknahmen erfolgen nur bei berechtigter Mängelrüge.
  3. Preisreduzierungen aufgrund späterer Marktveränderungen begründen keinen Anspruch auf nachträgliche Gutschrift.

19. Untersuchungs- und Rügepflicht (FMCG)

  1. Der Käufer prüft die Ware unmittelbar nach Anlieferung auf Menge, Identität, Transportschäden, Temperatur (bei Kühlware) und MHD.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
  3. Temperaturabweichungen müssen bei Übergabe dokumentiert und vom Frachtführer bestätigt werden.
  4. Unterbleibt die ordnungsgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

20. Kühl- und temperaturgeführte Ware

  1. Verantwortung für die Einhaltung der Kühlkette geht mit Gefahrübergang auf den Käufer über.
  2. Haftung für Unterbrechungen der Kühlkette nach Gefahrübergang ist ausgeschlossen.
  3. Beanstandungen wegen Temperaturabweichungen sind nur mit lückenlosem Temperaturprotokoll zulässig.

21. Rückruf und Produktrisiko

  1. Bei Produktrückruf oder Marktmaßnahme informieren sich die Parteien unverzüglich.
  2. Rückrufmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Hersteller unter Beachtung lebensmittel- und produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften.
  3. Kosten trägt die Partei, deren Verantwortungsbereich die Ursache liegt.
  4. Eigenständige öffentliche Kommunikation durch den Käufer bedarf unserer vorherigen Abstimmung, soweit keine gesetzliche Sofortpflicht besteht.

22. Import- und Containerware

  1. Lieferfristen gelten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  2. Verzögerungen durch Zoll, Hafenüberlastung, Frachtraummangel oder höhere Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.
  3. Standgeld-, Demurrage- oder Detentionkosten trägt der Käufer, sofern nach Gefahrübergang oder unterlassener Mitwirkung entstanden.

23. Rückbelastungen / Handelsabzüge

  1. Rückbelastungen oder Abzüge durch den Käufer sind nur zulässig, wenn sachlich begründet und zuvor abgestimmt.
  2. Pauschale Listungs-, Marketing- oder Aktionsabzüge bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
  3. Unberechtigte Rückbelastungen berechtigen uns zur vollständigen Zahlungsforderung.